Wir sind in der Zweiburgenstadt tief verwurzelt. Deshalb sind wir auch der zuständige Grundversorger in Weinheim und den angrenzenden Gemeinden. Als überwiegend kommunal geführtes Energieversorgungsunternehmen fühlen wir uns mit der Region und den Menschen eng verbunden, und sorgen dafür, dass sie sich bei uns wohl fühlen.
Sie sind in das Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Weinheim gezogen?
Herzlich willkommen! Sollten Sie noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, versorgen wir Sie mit Strom. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) so festgeschrieben – praktisch, denn so sind Sie immer gut versorgt! Lehnen Sie sich entspannt zurück. Alles was Sie oder Ihr Vermieter tun müssen:
Teilen Sie uns bitte folgende Angaben per E-Mail an kundenservice@sww.de mit:
- Datum der Schlüsselübergabe
- Angaben zum Objekt (Straße, Hausnummer)
- Ihre Daten (Vorname, Nachname)
- Zählernummer
- Zählerstand bei Schlüsselübergabe
- ggf. voraussichtlicher Jahresverbrauch
Unser Grundversorgungsgebiet:
Weinheim, Hemsbach, Laudenbach, Ober-Laudenbach, Hüttenfeld
Preise:
Die aktuell gültigen Preise für betroffene Haushaltskunden und Gewerbekunden bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh (Kunden im Standardlastprofil) im Netzgebiet der Stadtwerke Weinheim, können Sie aus dem unten aufgeführten Preisblatt entnehmen.
Ab 01.01.2025
Preisblatt Strom Grundversorgung 01.01.2025 Gewerbe und Haushalt
Ab 01.04.2024
Preisblatt Strom Grundversorgung 01.04.2024 Gewerbe und Haushalt
Ab 01.01.2024
Preisblatt Strom Grundversorgung 01.01.2024 Gewerbe und Haushalt
Ab 01.01.2023
Preisblatt Strom Grundversorgung 01.01.2023 Gewerbe und Haushalt
Ab 01.09.2022
Preisblatt Strom Grundversorgung 01.09.2022 Gewerbe und Haushalt
Ab 01.07.2022
Preisblatt Strom Grund- und Ersatzversorgung 01.07.2022 Gewerbe und Haushalt
Ab 01.04.2022
Preisblatt Strom Grund- und Ersatzversorgung 01.04.2022 Gewerbe und Haushalt
Gesetzliches:
Die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Kunden zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Strom GVV
Ergänzende Bedingungen
Energiewirtschaftsgesetz